Bundestrojaner

Vor einigen Wochen wurde viel geschrieben über den sogenannten Bundestrojaner. Der CCC hat die Schadsoftware disassembliert und sich angeschaut, was sie so treibt. Das Urteil ist vernichtend, Spott und Häme inklusive:

Wir sind hocherfreut, daß sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem festen Moralfundament hängenblieb.
Auf der anderen Seite sind wir erschüttert, daß ein solches System bei der Qualitätssicherung auch nur durch das Sekretariat kommen konnte. Anfängerfehler dieser Größenordnung hätten im Vorfeld unterbunden werden müssen, zumal bereits bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht anläßlich des Beschwerdeverfahrens gegen die Online-Durchsuchung von Regierungsseite immer wieder versichert wurde, daß besonders hohe Qualitätssicherungsansprüche gestellt würden. Man sprach gar davon, daß die Spionagesoftware individualisiert an den Zielrechner angepaßt würde. Diese hehren Ziele sind offenbar Sparmaßnahmen bei den Behörden zum Opfer gefallen.